Leistungsphasen

Die Arbeit von Architekten und Architektinnen...

...verläuft in neun klar definierten Leistungsphasen, die jeweils aufeinander aufbauen.
In § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind diese neun Lesitungsphasen für Planung und Ausführung von Gebäuden beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung.

Nach der Klärung der Aufgabenstellung bespreche ich gemeinsam mit Ihnen den gesamten Leistungsumfang und stelle ein Raumprogramm auf. Ich fasse alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeite ein Planungskonzept, untersuche alternative Lösungsmöglichkeiten und mache dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen. Sie geben Aufschluß über Zufahrten, die Nachbarbebauung und die Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nehme ich eine Kostenschätzung vor.

Haben Sie sich für einen Entwurf entschieden, arbeitet ich diesen stufenweise aus. Ich integriere die Beiträge der Fachingenieure wie Statiker oder Heizungsingenieure und lege Ihnen schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Ich fertige jetzt für Sie die Kostenberechnung nach DIN 276 an.

Wenn es ans Bauen geht, muß zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Ich kenne die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; ich weiß auch, wie und wo eventuelle Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Ich erarbeite alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reiche sie bei den Behörden ein.


LP1 - Grundlagenermittlung

Im Rahmen der "Grundlagenermittlung" kläre ich mit Ihnen die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und lege gemeinsam mit Ihnen ein Raumprogramm fest. (3 % des Honorars)

LP2 - Vorplanung

Während der "Vorplanung" fasse ich alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeite ein Planungskonzept, untersuche alternative Lösungsmöglichkeiten und mache dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nehme ich eine erste Kostenschätzung vor. (7% des Honorars)

LP3 - Entwurfsplanung

Die nächste Leistungsphase ist die "Entwurfsplanung". Haben Sie sich für einen Entwurf entschieden, arbeitet ich ihn in ständiger Rücksprache mit Ihnen stufenweise aus. Ich integriere die Beiträge der zusätzlich notwendigen Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und lege Ihnen schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Jetzt fertige ich für Sie die Kostenberechnung nach DIN 276 an. (11% des Honorars)

LP4 - Genehmigungsplanung

Es folgt die "Genehmigungsplanung". Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Ich kenne die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; ich weiß auch, wie und wo eventuelle Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. ich erarbeite alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reiche sie für Sie bei den Behörden ein. (6% des Honorars)

LP5 - Ausführungsplanung

Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu tun ist. Dafür erarbeite ich die detaillierte "Ausführungsplanung". (25% des Honorars)

LP6 - Vorbereitung der Auftragsvergabe

Innerhalb der "Vorbereitung der Vergabe" stelle ich genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniere die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten. (10% des Honorars)

LP7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Im Rahmen der "Mitwirkung bei der Vergabe" hole ich Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Ich prüfe und vergleiche sie nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot. Natürlich berate ich Sie bei der Entscheidung und Auftragsvergabe, denn Auftraggeber sind Sie. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren, stelle ich nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient Ihnen bei der Durchführung zur Kostenkontrolle. (4% des Honorars)

LP8 - Bauüberwachung

Während der "Objektüberwachung" koordiniere und kontrolliere ich alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Ich habe einen Bauzeitenplan aufgestellt, sorge für dessen Einhaltung und achte darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Ich stelle den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorge für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen. (31% des Honorars)

LP9 - Objektbetreuung und Dokumentation

Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, ist meine Arbeit noch nicht getan; es schließt sich die Phase der "Objektbetreuung und Dokumentation" an: Ich mache wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken, Bausparkassen und das Finanzamt dient. Ich dokumentiere das Ergebnis und sorge bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Nicht zuletzt bin ich für spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten der Ansprechpartner für Sie. (3% des Honorars)

Die Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" sind gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Architekturstudium mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Architekten.
Vor Ablauf dieser zweijährigen Praxiszeit darf ein Absolvent nicht selber die Bauzeichnungen unterschreiben. Er ist dann noch nicht Bauvorlageberechtigt. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Architektur.


(C) www.janeicker.de

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