15.09.2009 Weiterbildung Akademie der Architekten Die HOAI-Novelle 2009 — Was Sie bei der Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung beachten müssen
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Organisation und Büromanagement Die HOAI-Novelle 2009 — Was Sie bei der Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung beachten müssen Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, die für eine korrekte Honorarabrechung nach der neuen HOAI erforderlich sind. Im Gegensatz zu den bisherigen preisrechtlichen Regelungen der HOAI öffnet die HOAI-Novelle aufgrund der Forderungen des Bundesrates an die Bundesregierung nun sehr viel mehr Verhandlungsspielräume. Dementsprechend bedarf es einer sehr viel bewussteren Honorarvertragsgestaltung als früher. Die Honorargrundlagen und die Honorarabrechnung haben sich durch die Novellierung erheblich verändert. Daher sind neben den Verhandlungsspielräumen auch frühzeitige präzise Kostenermittlungen zu beachten.
Referent J. Hoffmüller, Assessor
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26.11.2008 Weiterbildung Akademie der Architekten Ermittlung der vorhandenen Bausubstanz - Paragraph 10 Abs. 3a HOAI (Nachweis)
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Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten zur Honorarrechnung im Bestand stellt eine besondere Schwierigkeit stets die gestalterisch oder technisch mitverarbeitete Bausubstanz im Sinne des § 10 Abs. 3a HOAI dar. Die angemessene Berücksichtigung kann einen wesentlichen Teil des Gesamthonorars ausmachen. Das Seminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, diese Kosten korrekt und auch für den Auftragnehmer nachvollziehbar zu ermitteln. Vermittelt werden insbesondere:
Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung
Ermittlung des Umfangs der mitverarbeiteten Bausubstanz anhand von Beispielen und Checklisten
Ermittlung des „Wertes“ der mitverarbeiteten Bausubstanz und ihre kostenmäßige Zuordnung anhand von Beispielen und Checklisten
Berücksichtigung bei den anrechenbaren Kosten und der Honorarermittlung unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtssprechung
Abgrenzung der mitverarbeiteten Bausubstanz für Leistungen bei Gebäuden, raumbildendem Ausbau, Freianlagen und technischer Gebäudeausrüstung
Referent Dipl.-Ing. L. Röhrich, Architekt und ö.b.u.v. SV für Honorare sowie Wertermittlung
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20.06.2006 Weiterbildung Akademie der Architekten Kostenplanung gemäß DIN 276 — Leistungsumfang und Anwendung in der Praxis (Nachweis)
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Aufgrund der wirtschaftlichen Situation vieler Bauherrn ist Kostenplanung heute wichtiger denn je geworden. Die DIN 276 ist dabei ein wesentliches Instrument. Aber selbst bei einer DIN-gerechten Kostenplanung können die Kosten während der Planung und Bauausführung davonlaufen. Um Kostensicherheit zu erlangen, muss eine effektive Kostenplanung deshalb den Besonderheiten des jeweiligen Bauvorhabens gerecht werden.
Das Seminar soll Absolventen einen Überblick über den Inhalt der DIN 276 geben und in die Kostenplanung einführen. Dabei wird vermittelt, was unter Kostenermittlung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung zu verstehen ist und welche Methoden angewendet werden können. Auch Schnittstellen zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach der HOAI werden aufgezeigt.
Einführung: Die Fassungen der DIN 276 und ihre Anwendung Anwendungsbereich, Begriffe Kostengliederung Leistungsumfang in der Kostenplanung Grundsätze und Verfahren bei den Kostenermittlungen Genauigkeitsanforderungen, Ursachen für Kostenabweichungen Praxisbeispiele
Referent/Referenten: Dipl.-Ing. W. Seifert, Architekt, ö.b.u.v. SV für HOAI
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10.03.2006 Weiterbildung Akademie der Architekten Recht kompakt Öffentliches & privates Baurecht (Nachweis)
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Planer müssen sich zur fehlerfreien Ausübung ihres Berufes insb. in zwei Rechtsgebieten gut auskennen: Während der Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung für den Bauherrn bedürfen sie detaillierter Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, während der Vergabe und Bauleitung detaillierter Kenntnisse des privaten Baurechts. Das Seminar soll einer Einführung in diese Rechtsgebiete dienen und eine Übersicht über die praxisrelevanten Problematiken geben.
I. Öffentliches Baurecht (im Rahmen der Genehmigungsplanung): Verhandlungen mit Behörden · Bauvoranfrage · Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung · Aufklärung des Bauherrn · Haftung, Haftungsfreizeichnung, Versicherungsschutz Formelles und materielles öffentliches Baurecht: Die einzelnen Genehmigungsentscheidungen · Formelle Genehmigungsverfahren Materielle Genehmigungsanforderungen: Bauplanungsrecht §§ 29 ff. BauGB, Rücksichtnahmegebot · Baunutzungsverordnung · Bestandsschutz Bauordnungsrecht, insbesondere Abstandsflächen · Baulasten · Sonstiges öffentliches Recht · Rechtsschutz des Bauherrn, Rechtsschutz von Nachbarn
II. Privates Baurecht (im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und der Bauleitung): Leistungsumpfang des Planervertrages · Verhältnis von BGB zu VOB/B, Rechtsnatur der VOB/B Vergleich der Regeln von VOB/B und BGB: Leistung · Nachträge · Vergütung · Leistungsstörungen · Mängel · Behinderung · Bedenken · Haftung · Kündigung · Abnahme · Sicherheiten · Vertragsstrafen · Praktischer Umgang mit VOB/B und BGB – Baurecht
Bitte Gesetzestexte (BGB, VOB/B, BauO, BauNVO) mitbringen!
Referent/Referenten C. Reuter, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der FH Düsseldorf, W. Frhr. Schenck zu Schweinsberg, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der FH Dortmund
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18.02.2006 Weiterbildung Akademie der Architekten Objektüberwachung - Bestand (Nachweis)
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Die reibungslose Abwicklung des Bauablaufs erfordert ein gutes Zusammenspiel aller am Bau Beteiligten. Der Architekt oder Innenarchitekt in seiner Funktion als Bauleiter übernimmt die Aufgabe der terminlichen, fachlichen und rechtlichen Koordination zur mangelfreien Übergabe des Bauwerkes. Spezifische Anforderungen im Bereich von Bauen im Bestand, der Sanierung, der Erweiterung und Umbaumaßnahmen erfordern spezifische Maßnahmen. Die Seminarteilnehmer sollen geschult werden, den Bauablauf theoretisch vorzubereiten. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird die praktische Durchführung nachvollzogen und auf Probleme, Schwierigkeiten und ihre Bearbeitung eingegangen.
Pflichten und Haftung des Bauleiters Aufstellen eines Terminplanes Überwachung der Ausführung Beteiligung von Behörden Baustelleneinrichtung, Sicherheit auf der Baustelle Abnahme von Bauleistungen Behördliche Abnahmen Feststellen von Mängeln Rechnungsprüfung Kostenfeststellung nach DIN 276 Übergabe, Inbetriebnahme
Referent/Referenten Dipl.-Ing. K. Friedrich-Wellmann, Innenarchitektin
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04.02.2006 Weiterbildung Akademie der Architekten Vom Planervertrag bis zur Schlussrechnung (Nachweis)
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Erhält der Planer vom Bauherrn einen Auftrag, so ist er mit vielerlei Situationen konfrontiert, in denen es höchst empfehlenswert erscheint, Schriftliches zu verfassen: Planervertrag – Honorarvereinbarung – Nachtragsvereinbarung – Bedenkenanmeldung – Freizeichnungsvereinbarung – Kündigung – prüffähige Schlussrechnung, um nur einiges zu nennen. Im Seminar soll vor allem geklärt werden, wann es erforderlich oder empfehlenswert ist, Schriftliches zu verfassen, und welche Mindestanforderung an den Inhalt der Schriftstücke gestellt werden. Mustertexte werden ausgeteilt.
Planervertrag: Honorarvereinbarung · Vereinbarung von Abschlagszahlungen · 60:40-Klausel · Honorar bei Bauzeitverlängerung · Haftungsausschlussklausel · Vereinbarung zum Urheberrecht · Zeithonorarvereinbarung
Abwicklung des Auftrages: Bestätigungsschreiben · Verlangen einer Sicherheit gem. § 648, 648a BGB · Nachträgliche Honorarvereinbarung für besondere Leistungen · Nachträge/Honorarvereinbarungen für Planungsänderungen · Bedenkenanmeldung/Freizeichnungsvereinbarung · Behinderungsanmeldung · Bauzeitverlängerung · Mahnschreiben/Inverzugsetzung · Abschlagsrechnungen · Kündigung des Auftrages · Schreiben nach Kündigung des Auftrages durch den Bauherren · Schreiben nach Inhaftungsnahme durch den Bauherren
Prüffähige Schlussrechnung: Schlussrechnung bei Pauschalhonorarvereinbarungen · Schlussrechnung nach HOAI · Schlussrechnung bei Änderungsanordnungen · Teilschlussrechnung · Schlussrechnung nach Kündigung · Vermeidung der Bindungswirkung der Schlussrechnung
Referent/Referenten: C. Reuter, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der FH Düsseldorf
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13.01.2006 Weiterbildung Akademie der Architekten Brandschutz - Grundlagen (Nachweis)
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Die Entwurfs-, Planungs- und Baustellenpraxis wird heute vielfach bestimmt von brandschutztechnischen Fragestellungen. Dies gilt gleichermaßen sowohl für den Wohnungsbau als auch für die gewöhnlichen Sonderbauten im Bereich des Handels und des Gewerbes, bei Garagen etc.
Ohne brandschutztechnische Basiskenntnisse fällt die Diskussion mit dem Bauherrn, dem Brandschutzsachverständigen, der Genehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle schwer. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer mit dem Ziel, die brandschutztechnischen Anforderungen an Wohnungsbauten und einfache Sonderbauten vorzustellen und anhand von Beispielen zu erläutern. Die im Seminar vorgestellten Beispiele gehen auf das vermittelte Basiswissen ein, beschäftigen sich also nicht mit schwierigen Sonderbauten, sondern mit Wohnungsbaugrundrissen und einfachen Gewerbeobjekten. Übungsaufgaben zum Seminarinhalt ermöglichen eine erste Lernerfolgskontrolle.
Begriffe, Schutzziele, am Brandschutz Beteiligte Brandschutz im Wohnungsbau Grundlagen des Bauproduktenrechtes Verwaltungs-/Genehmigungsverfahren Prüfung des baulichen Brandschutzes und Brandschutzkonzepte Erleichterungen, Abweichungen, Kompensationen Bestandsschutz
Referent/Referenten Dipl.-Ing. T. Kempen, staatlich anerkannter SV für die Prüfung des Brandschutzes
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17.12.2005 Weiterbildung Akademie der Architekten Bauen im Bestand (Nachweis)
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Eine Baumaßnahme im Bestand stellt an den Planenden spezielle Anforderungen und unterscheidet sich in vielen Aspekten von einem Neubauvorhaben. Im Verlauf des Seminars werden an Beispielen den Absolventen die Bearbeitung solcher Planungsaufgaben augezeigt. Hierbei wird das gesamte Spektrum von der Aufnahme des Bestandes (von Aufmaß bis Analyse) über die gesetzlichen Anforderungen (des privaten und öffentlichen Baurechts) bis zur Vorbereitung der Baumaßnahme (Planung der Baustellenorganisation) beleuchtet. Ziel des Seminars ist das Erarbeiten einer Checkliste, die dem Berufsanfänger den Einstieg in die Bearbeitung einer Maßnahme im Bestand erleichtert und ihm für das Planungsverfahren Sicherheit bietet.
Referent/Referenten Dipl.-Ing. V. Schmitz, Architektin und Innenarchitektin , Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. B. Schwarzkopf, Innenarchitektin
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01.12.2005 Fachtagung "Der Energiepass als neues Arbeitsfeld für Architekten und Ingenieure" (Nachweis)
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Fachtagung "Der Energiepass als neues Arbeitsfeld für Architekten und Ingenieure" von altbauPlus im Eurogress in Aachen. Die im Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie bevorstehende Einführung von Energiepässen für Gebäude eröffnet insbesondere Ingenieuren und Architekten ein neues berufliches Betätigungsfeld. Die Einführung dieses Instruments zur energetischen Bewertung von Gebäuden stellt die zukünftigen Energiepass-Aussteller auch vor neue berufliche Herausforderungen. Insbesondere die Einführung neuer Berechnungsverfahren zur Bewertung der Gebäudeenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden ist heute für viele Fachleute noch Neuland. Mit dieser Veranstaltung von altbau plus e.V. und Energieagentur NRW erhalten die Teilnehmer einen detaillierten Einblick zum augenblicklichen Sachstand mit praxisnahen Beispielen aus dem Bereich Wohnbau sowie einen Ausblick auf die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden. Die Architektenkammer NW und die Ingenieurkammer-Bau NRW erkennen diese Veranstaltung als Fortbildungsveran- staltung an
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26.11.2005 Weiterbildung Akademie der Architekten Wege zur Baugenehmigung - Rechereche & Antragsstellung (Nachweis)
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Qualitative Anforderungen an die Architektenplanung: Von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung (HOAI) Die Gesamtplanung Der vollständige und brauchbare Entwurf
Vorplanung und Vorabstimmung: Gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind Informationen, die vorab einzuholen sind Behördliche Stellen, die zu beteiligen sind
Die Bauvorlagen zum Bauantrag: Die Antragstellung und die behördliche Prüfung Bauvorlagen, die notwendig sind (oder wann nicht) Inhalte und Darstellungen der Bauvorlagen
Wirkungen von Bauantrag und Baugenehmigung: Die Baugenehmigungspflicht und ihre Wirkungen Die Bestimmtheit des Bauantrags und seiner Anlagen Die Aussagen einer Baugenehmigung und der Nebenbestimmungen
Referent/Referenten Dipl.-Ing. U. Probol, Architektin und Bauassessorin
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16.11.2005 Euregionale Architekturausstellung E13 Podiumsdisskussion "Regionalismus - ein Missverständnis?"
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Dreizehn Architekten aus der Maas Rhein Region präsentieren gemeinsam ihre Arbeiten.
Die Erweiterung der europäischen Union schreitet voran und zwischen den Mitgliedsländern entwickeln sich regionale Kontakte und grenzüberschreitende Strukturen. Dreizehn Architekten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden möchten mit der gemeinsamen Ausstellung, der Veröffentlichung eines Ausstellungskataloges und einem gemeinsamen Diskussionsabend ihr Konzept zum Ideenaustausch und zur Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinaus präsentieren.
Die projektbeteiligten Architekten sind: Wim van den Bergh(Maastricht); Mathieu Bruls(Maastricht); René Coenegracht (Maastricht); Fischer + Partner (Aachen); Mario Garzaniti (Lüttich); Hahn Helten + Ass (Aachen); Pierre Hebbelinck (Lüttich); Fred Humblé (Maastricht); Jo Janssen (Maastricht); Christian Kieckens (Brüssel); Bernd Kniess (Köln); Bart Lens (Hasselt); Schuster Architekten (Düsseldorf).
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15.11.2005 altbauPlus Sanierungstreff "Thermohaut"
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25% der Wärme gehen in einem Altbau durch die Außenwände verloren. Die Dämmung an der Außenseite der Wand kann durch ein Wärmedämmverbundsystem (Thermohaut) erfolgen. Dabei wird das Dämmmaterial direkt auf die Außenwand aufgebracht und anschließend verputzt. Die Referenten Dipl.-Ing. Ralf Wirtz von der Sto AG Köln, Addi Klinkhammer von der Stuckateurinnung Simmerath und Dipl.-Ing. Ulrike Leidinger von der Verbraucherzentrale Aachen werden über innovative Wärmedämmverbundsysteme, über Thermohaut, Verarbeitung, Kosten und über Fördermöglichkeiten berichten.
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05.11.2005 Weiterbildung Akademie der Architekten Existenzgründung (Nachweis)
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Die richtige Vorbereitung als Existenzgründerin bzw. Existenzgründer ist heute unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Das Seminar richtet sich an Absolventen, die vor kurzem ihr Studium beendet haben und nun den Schritt in die Selbständigkeit erwägen. Neben den Voraussetzungen für eine erfolgreiche freischaffende Tätigkeit als Existenzgründerin bzw. Existenzgründer werden auch wichtige Inhalte aus den Themenfeldern Wirtschaft und Recht vermittelt. Ziel des Seminars ist die Möglichkeit zur strukturierten Gründung und Führung des eigenen Büros durch sicheren Umgang mit den klassischen wirtschaftlichen „Werkzeugen„.
Selbständige Tätigkeit als Absolvent Aktuelle Entwicklungen am Markt für Architektinnen und Architekten Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer Das eigene Unternehmenskonzept bzw. der eigene Businessplan Kompetenzen von Existenzgründerinnen bzw. Existenzgründern Versicherungen für das eigene Büro Fördermöglichkeiten (u.a. Überbrückungsgeld, Ich-AG) Rechtsformen Ratingverfahren Steuern Buchführung
Referent/Referenten Dipl.-Kfm. T. Löhning
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22.10.2005 Weiterbildung Akademie der Architekten Terminplanung und Terminmanagement (Nachweis)
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Ziel der Veranstaltung ist, die Komplexität von Terminplanung zu erkennen, die Randbedingungen des Projektes richtig zu werten und tiefere Einblicke in Abläufe zu gewinnen, um mit diesem Wissen Termine zuverlässiger zu managen.
Was hat die Architektin bzw. der Architekt (als Grundleistung) hinsichtlich Terminen zu leisten? Koordination als Hauptaufgabe des Terminmanagements Terminbeeinflussungsmöglichkeiten in Abhängigkeit vom Projektfortschritt Hierarchiemodell des Bauteams Vier Säulen der Qualität in Projekten Hierarchie bei der Planung von Terminen Ziele setzen und Ziele erreichen Projektstrukturierung (vom Groben ins Feine) Ablaufplanung/Produktionsplanung Methoden, Verfahren, Werkzeuge der Terminplanung Optimierung von Planungs- und Bauabläufen Einfluss der Entwurfsarbeit auf Termine Softwareüberblick
Referent/Referenten Dipl.-Ing. W. Volkmann, Architekt
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